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Nur noch drei Jahre Gängelung für Aussiedler

Berlin (dpa) – Spätaussiedler sollen ihren Wohnort nach dem Willen der Bundesregierung auch in Zukunft nicht frei wählen dürfen. Das neue „Wohnortzuweisungsgesetz“ werde voraussichtlich im April oder Mai vom Bundestag beschlossen werden, sagte der Aussiedler-Beauftragte der Bundesregierung, Jochen Welt (SPD). Das Gesetz schränkt die freie Wohnortwahl für drei Jahre ein. Die alte, am 15. Juli auslaufende Regelung band Spätaussiedler für vier Jahre an den ihnen von Ländern und Kommunen zugewiesenen Ort.

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