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Nur für Große

■ Anlauf: Mehr Jugendschutz bei Privatsendern

Nur für Große

Anlauf: Mehr Jugendschutz bei Privatsendern

Grünes Licht für die neuen Richtlinien zum Jugendschutz im privaten Rundfunk und Fernsehen hat der Niedersächsische Landesrundfunkausschuß gegeben. Die Richtlinien, die erst in Kraft treten können, wenn alle 15 Landesmedienanstalten zugestimmt haben, verbieten Sendungen, die zum Rassenhaß aufstacheln, Pornographie verbreiten oder grausame Gewalttätigkeiten oder den Krieg verherrlichen. Filme für über 16jährige dürfen zwischen 22 Uhr und 6 Uhr gezeigt werden. Filme, die erst ab 18 Jahren frei sind, dürfen ab 23 Uhr flimmern. dpa

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