in kürze KRANKENTAGEGELD : Nur bei Totalausfall
Ein Anspruch auf Krankentagegeld besteht nur bei vollständiger Arbeitsunfähigkeit. Wenn der Betroffene in seiner Arbeitsfähigkeit nur beeinträchtigt sei, gehe er leer aus, entschied das OLG Koblenz und wies die Klage eines selbstständigen Architekten ab. Az. 10 U 1950/01 (dpa)