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Archiv-Artikel

Nur Beihilfe im VW-Prozess?

BRAUNSCHWEIG dpa ■ Ex-VW-Betriebsratschef Klaus Volkert kann im Prozess um die Affäre bei dem Autokonzern auf eine mildere Strafe hoffen. Die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Braunschweig stellte ihm am Mittwoch eine Verurteilung wegen Beihilfe zur Untreue in Aussicht. Bei den Sonderbonuszahlungen, die Volkert von VW erhalten hatte, komme nach derzeitigem Verfahrensstand „auch eine Verurteilung wegen Beihilfe statt Anstiftung in Betracht“, sagte die Kammervorsitzende Gerstin Dreyer. Volkert hatte in den Jahren 1995 bis 2005 insgesamt 1,95 Millionen Euro an Sonderbonuszahlungen von VW erhalten und soll laut Anklage den ehemaligen VW-Personalvorstand Peter Hartz zu diesem Zahlungen angestiftet haben. Schwere Untreue oder die Anstiftung dazu kann mit bis zu zehn Jahren Haft bestraft werden. Bei Beihilfe ist nach Angaben eines Gerichtssprechers das Strafmaß um ein Viertel zu mildern. Volkerts Verteidiger Johann Schwenn wertete den Hinweis als Erfolg.