in kürze GRUNDSTÜCKSKAUF : Notar muss aufklären
Ein Notar muss bei der Abwicklung eines Grundstückskaufs die Beteiligten über Risiken aufklären, so das Oberlandesgericht Saarbrücken. Danach muss ein Notar sicherstellen, dass der Käufer nach Zahlung des Kaufpreises lastenfreies Eigentum erhält (AZ: 1 U 671/01). (ap)