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■ NorwegenLufthansa-Entführung

Oslo (dpa) – Das Amtsgericht der norwegischen Hauptstadt Oslo hat am Montag entschieden, daß die Palästinenserin Soraya Andrawes nicht an Deutschland ausgeliefert werden kann, wenn sie mit einer Strafverfolgung wegen Mordes zu rechnen hat. Die Vierzigjährige war 1977 an der Entführung des Lufthansa-Flugzeugs „Landshut“ nach Mogadischu beteiligt, bei der der Pilot Jürgen Schuhmann ermordet wurde. Für eine Beteiligung an dem Mord seien keine ausreichenden Anhaltspunkte vorgelegt worden. Andrawes kann ausgeliefert werden, wenn die deutschen Justizbehörden sie nur wegen Beteiligung an der Flugzeugentführung anklagen. Die endgültige Entscheidung liegt bei Norwegens Justizministerin Grete Faremo.

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