piwik no script img

■ NorwegenLufthansa-Entführung

Oslo (dpa) – Das Amtsgericht der norwegischen Hauptstadt Oslo hat am Montag entschieden, daß die Palästinenserin Soraya Andrawes nicht an Deutschland ausgeliefert werden kann, wenn sie mit einer Strafverfolgung wegen Mordes zu rechnen hat. Die Vierzigjährige war 1977 an der Entführung des Lufthansa-Flugzeugs „Landshut“ nach Mogadischu beteiligt, bei der der Pilot Jürgen Schuhmann ermordet wurde. Für eine Beteiligung an dem Mord seien keine ausreichenden Anhaltspunkte vorgelegt worden. Andrawes kann ausgeliefert werden, wenn die deutschen Justizbehörden sie nur wegen Beteiligung an der Flugzeugentführung anklagen. Die endgültige Entscheidung liegt bei Norwegens Justizministerin Grete Faremo.

Der drohende Erfolg der AfD bei den kommenden Landtagswahlen zeigt, wie stark rechtsextreme Kräfte inzwischen geworden sind. Gerade jetzt braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit "Alles beginnt im Zentrum". Die Kampagne unterstützt bundesweit linke, selbstverwaltete Orte und baut einen solidarischen Fonds für deren Schutz und Erhalt auf. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Jetzt unterstützen