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Nordwanderung

Kamen (taz) - Das Bergamt Kamen hält eine gemeinschädliche Wirkung des gestern begonnenen Kohleabbaus bei Cappenberg für durchaus möglich. Darum untersagte es „bis zur Klärung der Verhältnisse“ der BAG Westfalen den Abbau einiger Kohlevorhaben und eines gesamten Flözes, die unterhalb des denkmalgeschützten Schlosses und der Stiftskirche, sowie des Cappenberger Waldes liegen.

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