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Nordraster

Als eines der letzten Bundesländer hat Schleswig- Holstein seiner Landespolizei die Rasterfahndung ermöglicht. Mit großer Mehrheit beschloss der Landtag gestern auf Initiative der rot-grünen Landesregierung eine entsprechende Änderung des Polizeigesetzes. Als einziges Bundesland befristet Schleswig-Holstein die Rasterfahndung: Der automatisierte Abgleich öffentlicher und privater Daten ist zunächst nur bis Ende 2005 erlaubt.

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