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Noch mehr Gutachten

■ UKE: Kassen wollen Geld von der Stadt

Der Verband der Angestellten-Krankenkassen (VdAK) hat zwei Gutachter mit der Aufklärung der Strahlenschäden am UKE beauftragt. „Sollte sich herausstellen, daß fehlerhaftes Verhalten bei der Behandlung von Prostatakrebs bleibende Schäden verursacht hat, ist dafür das Krankenhaus haftbar“, erklärte gestern Fritz Hullen von der DAK-Pressestelle. Die Kassen könnten in diesem Fall die entstandenen Behandlungskosten zurückfordern. Auch die weitere Behandlung müsse dann vom Krankenhausträger, also der Stadt Hamburg, übernommen werden.

Die Kassen wollen ihre eigenen Aufwendungen im UKE-Strahlenskandal, die inzwischen Millionenhöhe erreicht haben, von der Stadt zurückfordern, erklärte Patientenanwalt Wilhelm Funke, der jetzt auch den VdAK vertritt. Die beiden Gutachter Prof. Heinz D. Böttcher (Frankfurt) und der Strahlentherapeut Prof. Volker Budach (Charitee Krankenhaus Berlin) sollen deshalb klären, „ob bei den strahlentherapeutisch behandelten Prostatakrebs-Erkrankten ebenfalls ein Serienschaden verursacht worden ist, ähnlich wie bei den bereits bewiesenen strahlentherapeutisch behandelten Darmkrebs-Patienten“, so Funke (taz berichtete).

Von 167 Männern mit Prostatakrebs, die von 1986 bis 1990 im Rahmen einer Strahlentherapie im UKE behandelt wurden, haben 23 schwere und schwerste Nebenwirkungen erlitten. Ingesamt wurden 210 Krebspatienten so bestrahlt, daß sie an schweren Nebenwirkungen leiden. 74 davon sind bereits gestorben.

Der Chef der Strahlenabteilung, Prof. Klaus Henning Hübener, war bereits vor Monaten vom Dienst suspendiert worden. Gegen ihn ermittelt inzwischen auch die Staatsanwaltschaft. smv

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