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Niederlage für die DZT

■ Höchtes New Yorker Gericht sperrt Firmenkonten der Tourismuszentrale

Genf/New York (taz) – Die Deutsche Zentrale für Tourismus (DZT) hat in den juristischen Auseinandersetzungen mit MitarbeiterInnen ihrer New Yorker Filiale einen empfindlichen Rückschlag erlitten. Das höchste Gericht des Staates New York verfügte am Mittwoch die Beschlagnahmung fast des gesamten Besitzes der Filiale in Manhattan, falls die DZT keine Kaution in Höhe von 75.000 US-Dollar hinterlegt. Das Gericht ordnete an, daß die DZT-Filiale künftig nur noch über ein Girokonto verfügen darf, über das Gehaltszahlungen für die 15 Beschäftigten sowie Ausgaben für laufende Kosten abgewickelt werden. Gegen die Anordnung ist kein Widerspruch möglich.

Die New Yorker Mitarbeiterin Monique Schlein hatte den ehemaligen Filialleiter Henning Schreiber im letzten Jahr wegen sexueller Belästigung auf 2,5 Millionen US- Dollar Schadensersatz verklagt. Mit der verfügten Beschlagnahme will das Gericht sicherstellen, daß die DZT zahlt, sollte Frau Schlein ihren Prozeß gewinnen. Die Chancen hierfür schätzt Richterin Carole Huff, die auch den Vorsitz in dem Schadensersatzprozeß führen wird, hoch ein. Die im bisherigen Vorverfahren von Schlein vorgelegten Beweise ließen ihren „Erfolg wahrscheinlich“ erscheinen, schreibt die Richterin in ihrer Begründung für die Beschlagnahme- Entscheidung.

Zudem habe der DZT-Vorstand die Verfehlungen Schreibers inzwischen „stillschweigend eingeräumt“. Das Gericht stellte zugleich fest, daß der Frankfurter DZT-Vorstand nach US-amerikanischem Recht für diese Verfehlungen haftbar ist, weil er die Aufsichtspflicht über seine Angestellten habe.

Andreas Zumach

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