: Nichte nicht begräbnispflichtig
LÜNEBURG dpa ■ Eine Nichte muss die Beerdigung ihres Onkels nicht bezahlen. Denn sie gehört nicht zu den „nahen Verwandten“. Ein Neffe natürlich auch nicht. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Lüneburg und bestätigte damit die gleichlautende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Lüneburg. Zu den „nahen Verwandten“, die „totenfürsorgeberechtigt und damit bestattungspflichtig“ sind, gehörten nur Ehegatten, Kinder, Eltern und Geschwister eines Verstorbenen. (Az. 8 ME 227/04)