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Archiv-Artikel

in kürze HONORAR/SCHÖNHEITS-OP Nicht über Gebühr

Wer sich einer Schönheits-OP unterzieht, kann bei zu hohen Arzthonoraren Geld zurückfordern. Ärzte müssen sich auch bei privaten Abrechnungen an die Sätze der Gebührenordnung halten, urteilte der Bundesgerichtshof und gab einer Patientin Recht, die fast 9.500 Euro für eine Brustverkleinerung gezahlt hatte. (Az: III ZR 223/05)