piwik no script img

Archiv-Artikel

in kürze 01 90-PROZESS Nicht selbst schuld

Ein Telefonbesitzer muss nicht für Gespräche mit 01 90-Service-Nummern zahlen, wenn ein Dritter die Sperrvorrichtung knackt und das Telefon unberechtigt nutzt. Dies geht aus einem am Freitag veröffentlichten Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt im Prozess gegen ein Frankfurter Unternehmen hervor (Az: 1 U 235/03). (dpa)