in kürze 01 90-PROZESS : Nicht selbst schuld
Ein Telefonbesitzer muss nicht für Gespräche mit 01 90-Service-Nummern zahlen, wenn ein Dritter die Sperrvorrichtung knackt und das Telefon unberechtigt nutzt. Dies geht aus einem am Freitag veröffentlichten Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt im Prozess gegen ein Frankfurter Unternehmen hervor (Az: 1 U 235/03). (dpa)