in kürze POLNISCHER FÜHRERSCHEIN : Nicht gültig als Ersatz
Ein in Deutschland eingezogener Führerschein kann nicht durch einen in Polen erworbenen ersetzt werden. Ein Wolfenbütteler, dem Gutachter die Fahreignung aberkannten, muss das polnische Dokument wieder abgeben. Das Fahrerlaubnisgesetz werde nicht durch eine Prüfung im Ausland außer Kraft gesetzt, so das VerwG. (dpa)