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■ SorgerechtNicht für Väter

München (AFP) – Für unverheiratete Ehepaare gibt es kein gemeinsames Sorgerecht. Dies bestätigte das Bayerische Oberste Landgericht in einer am Mittwoch in München veröffentlichten Entscheidung (AZ: 1Z BR 72/93). Der Vater eines unehelichen, inzwischen fast achtjährigen Kindes hatte 1992 beim Vormundschaftsgericht beantragt, ihm gemeinsam mit der Mutter, mit der er zusammenlebt, die elterliche Sorge zu übertragen. Der Antrag wurde wie ähnliche Beschwerden beim OLG zurückgewiesen. Nach Auffassung der Richter steht die elterliche Sorge für ein uneheliches Kind allein der Mutter zu. Eine Beteiligung des Vaters sehe das Gesetz nicht vor. Ihm könne lediglich Mitverantwortung übertragen werden, wenn er die Mutter heiratet oder das Kind adopiert.

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