in kürze HAFTENTSCHÄDIGUNG : Nicht für Mzoudi
Trotz rechtskräftigen Freispruchs soll der Marokkaner Mzoudi von der Hamburger Justizbehörde keine Haftentschädigung für die Zeit in der U-Haft erhalten. „Die Justizbehörde ist wegen einer europäischen Verordnung gehindert, den Betrag tatsächlich auszuzahlen“, sagte Hamburgs Justizsenator Kusch (CDU) gestern. (dpa)