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Archiv-Artikel

in kürze HAFTENTSCHÄDIGUNG Nicht für Mzoudi

Trotz rechtskräftigen Freispruchs soll der Marokkaner Mzoudi von der Hamburger Justizbehörde keine Haftentschädigung für die Zeit in der U-Haft erhalten. „Die Justizbehörde ist wegen einer europäischen Verordnung gehindert, den Betrag tatsächlich auszuzahlen“, sagte Hamburgs Justizsenator Kusch (CDU) gestern. (dpa)