■ KOHLEN: Nicht für Besetzer?
Berlin. Am 14. März fragte die Abgeordnete Elisabeth Ziemer vom Bündnis 90/Grüne den Senat: Ist dem Senat bekannt, daß Kohlehandlungen in Ost-Berlin Kohlen nur an solche MieterInnen verkaufen, die sie schon 1989/90 beliefert haben, bzw. nur an solche besetzten Häuser Kohlen verkaufen, die gültige Mietverträge vorlegen können? Die Antwort des Senats lautet: »Die Bestellungen von Brennstoffmengen ab 1. Januar 1991 können durch die einzelnen Haushalte nur bei dem Brennstoffhändler erfolgen, den sie bereits 1989 bzw. 1990 in Anspruch genommen haben. Dieser ist verpflichtet, Bestellungen abzulehnen, die nicht aus seinem Versorgungsbereich kommen. Auf Verlangen des Kohlenhändlers hat sich der Kunde durch Personalausweis auszuweisen. Bei Neuzugängen ist (...) der Wohnungseinweisungsschein bzw. der Personalausweis vorzulegen. Für Problemfälle, die durch diese Regelungen nicht abgedeckt sind, bestand und besteht die Möglichkeit, sich an den Brennstoffhandelverband oder an die Senatsverwaltung für Wirtschaft und Technologie zu wenden. Dies ist u.a. auch aus Kreisen von Häuserbesetzern erfolgt, die gestellten Anträge sind von den Verwaltungen positiv beschieden worden.«
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