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Nicht entwürdigend?

Straßburg (dpa) – Schläge auf einen Schülerpopo sind nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte kein Verstoß gegen das Verbot unmenschlicher und entwürdigender Behandlung. Ein siebenjähriger Junge namens Jeremy hatte 1985 im Internat einer britischen Privatschule in Devon wegen unerlaubten Redens und mehrfachen Zuspätkommens vom Schuldirektor drei Schläge mit einem Turnschuh auf sein bekleidetes Gesäß erhalten.

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