in kürze „TERRORISTENTOCHTER“ : Nicht diffamierend
Die Publizistin und Meinhof-Tochter Bettina Röhl muss es unter bestimmten Umständen hinnehmen, als „Terroristentochter“ bezeichnet zu werden. Der BGH hat eine Formulierung in einem FAZ-Onlinebericht gebilligt, weil darin nicht ihre Diffamierung, sondern die Auseinandersetzung mit der Sache im Vordergrund stand. (dpa)