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Archiv-Artikel

in kürze „TERRORISTENTOCHTER“ Nicht diffamierend

Die Publizistin und Meinhof-Tochter Bettina Röhl muss es unter bestimmten Umständen hinnehmen, als „Terroristentochter“ bezeichnet zu werden. Der BGH hat eine Formulierung in einem FAZ-Onlinebericht gebilligt, weil darin nicht ihre Diffamierung, sondern die Auseinandersetzung mit der Sache im Vordergrund stand. (dpa)