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Nicht angetretene FlügeEuGH stärkt Verbraucherrechte

LUXEMBURG | Der Europäische Gerichtshof stärkt die Rechte von Verbrauchern nach nicht angetretenen Flügen. Sondergebühren bei Anträgen auf Erstattung des Tickets dürften ausgeschlossen werden, so die Richter. Zudem verpflichtete der EuGH alle Fluglinien, den Anteil von Steuern und Zuschlägen im Preis genau auszuweisen. Anlass war eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen Air Berlin. Die Fluglinie erhebt 25 Euro Bearbeitungsgebühr, wenn ein Passagier einen Spartarif-Flug storniert. (dpa)

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