: Nicht alle pauschal versichert
Das neue Gesetz zum finanziellen Schutz von Pauschalurlaubern im Fall von Veranstalterpleiten, das am 1. November in Kraft trat, gilt noch nicht für alle Veranstalter. Nicht alle sind einem Sicherungsfonds beigetreten. Viele Aufnahmeanträge werden derzeit noch bearbeitet. Erst Ende 1995 werden sich alle Veranstalter abgesichert haben. Bis dahin muß sich der Kunde persönlich vergewissern, ob der betreffende Veranstalter gegen die Folgen einer möglichen Zahlungsunfähigkeit versichert ist. Trifft das nicht zu, kann der Veranstalter mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Mark pro Kunde bestraft werden, wenn der Kunde den Reisepreis im voraus bezahlen muß.
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