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Neun Jahre Knast für Geldgeschäfte

Die Freiheitsstrafe gegen Hans-Joachim H., Warenterminhändler von der Firma Delphin GmbH, ist nun rechtskräftig. Wegen Betrugs hatte H. im Dezember –93 ein ungewöhnlich saftiges Urteil bekommen: Neun Jahre und neun Monate. Der Bundesgerichtshof hat am 31. Oktober die Revision des Verfahrens als unbegründet abgelehnt. taz

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