Neuköllner Neonazis: Berufungeingelegt
Die Generalstaatsanwaltschaft hat Berufung gegen den Teilfreispruch eines Neonazis aus Neukölln einlegt. Das berichtete Justizsenatorin Lena Kreck am Mittwoch im Rechtsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses. Ob die Berufung letztlich durchgeführt wird, will die Staatsanwaltschaft entscheiden, wenn die schriftlichen Urteilsgründe vorliegen, wie ein Behördensprecher ergänzte. Das Amtsgericht Tiergarten hatte am Dienstag auch den zweiten Hauptangeklagten vom Vorwurf der Brandstiftung freigesprochen und damit für einen zentralen Punkt der Anklage keine ausreichenden Beweise gesehen. Die rechtsextremen Anschläge beschäftigen Polizei und Justiz seit Jahren; mehr als 70 Straftaten hatten die Ermittlungsbehörden seit 2013 in Neukölln gezählt. Die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft erfasste nur einen Bruchteil der Vorfälle. (dpa)
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