in kürze ELEKTRONISCHE AKTEN : Neues Gesetz
Gerichtsakten können künftig auch elektronisch bearbeitet werden. Der Bundestag verabschiedete gestern dazu das Justizkommunikationsgesetz, das am 1. April in Kraft treten soll. Damit könnten der Schriftverkehr beschleunigt und gerichtsinterne Arbeitsabläufe effizienter gestaltet werden, so Bundesjustizministerin Zypries. (afp)