Neues Gebührenmodell der GEZ: Frisches Geld für ARD und ZDF
Zukünftig könnte jeder Haushalt zu einer Abgabe an die Öffentlich- Rechtlichen verpflichtet werden. Das Modell der gerätebezogenen Rundfunkgebühr hätte dann ausgedient.
Seine Steuerpläne musste Paul Kirchhof, der von Gerhard Schröder im Wahlkampf 2002 geschmähte "Professor aus Heidelberg", verwerfen. Nun darf er das Gebührenmodell des öffentlich-rechtlichen Rundfunks kippen. Am Donnerstag stellt der Verfassungsrechtler in Berlin den Ministerpräsidenten ein Gutachten vor, das die Neuordnung der Finanzierung von ARD, ZDF und Deutschlandradio verfassungsrechtlich absichern soll.
Laut Spiegel räumt das Papier "die letzten verfassungsrechtlichen Bedenken beiseite, die einer Abkehr von der gerätebezogenen Rundfunkgebühr hin zu einer sogenannten Haushaltsabgabe bisher im Wege standen". Das bisher bekannte Modell, nach dem jeder Haushalt, in dem ein Rundfunkempfangsgerät steht, zur Kasse gebeten wird, könnte 2013 hinfällig sein. Bisher zahlt der Bürger für den Besitz eines Fernsehgeräts 17,98 Euro pro Monat. Wer nur Radio, Computer, Handy und sonstiges Gerät sein Eigen nennt, muss 5,76 Euro an die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) und somit an ARD, ZDF und Deutschlandradio abführen.
Diesen Besitz Zechprellern nachzuweisen, ist bürokratisch aufwendig. Überdies sind die GEZ-Fahnder extrem unbeliebt. "Die gerätebezogene Gebühr hat abgewirtschaftet und ist nicht mehr reformierbar", sagte Udo Reiter, Intendant des Mitteldeutschen Rundfunks, am Dienstag auf dem Medientreffpunkt Mitteldeutschland.
Künftig könnte jeder Haushalt unabhängig vom Gerätepark zu einer Abgabe an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk verpflichtet werden. Die Einführung dieser "Medien"- oder "Haushalts- und Betriebsstättenabgabe" wird von den meisten Parteien getragen. Wie hoch diese Abgabe sein soll, wann ein Haushalt anfängt und wo er aufhört, müssen die Ministerpräsidenten in dem kommenden Staatsverträgen noch festlegen.
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