Neuer Prozess gegen angebliche Autobrandstifterin: Mehr Zweifel als Fakten
Der Prozess in zweiter Instanz gegen Alexandra R. geht dem Ende zu. Weitere Zeugen, die eine Tat beobachtet haben, oder erhellende Erkenntnisse gibt es nicht. Ebenso wenig ein beschädigtes Auto.
Im Prozess gegen die der Autobrandstiftung verdächtigte Alexandra R. hat das Landgericht am Dienstag die Beweisaufnahme abgeschlossen. Zum Abschluss wurden sowohl die Besitzerin des betroffenen Wagens als auch der Verkäufer in dem Spätkauf, in dem die Polizei R. festnahm, als Zeugen gehört.
Die damals 21-jährige R. war im Mai vergangenen Jahres festgenommen worden. Das Amtsgericht hatte die Angeklagte in der ersten Instanz freigesprochen, nachdem sie zuvor mehr als fünf Monate in Untersuchungshaft gesessen hatte. "Durchgreifende Zweifel" an der Täterschaft hätten das Gericht zu der Entscheidung bewogen, sagte der Amtsrichter damals. Die Staatsanwaltschaft hat dennoch daraufhin das Urteil angefochten.
Die Autobesitzerin gab nun an - wie bereits in der ersten Instanz -, dass weder sie noch ihr Mann nach der Tatnacht Schäden an dem Fahrzeug feststellen konnten. Der Polizist hatte eine dunkel gekleidete Person in der Nähe eines Autos bemerkt, an dem er einen Feuerschein sah. Er schob die brennenden Grillanzünder von dem Reifen. Wenig später nahmen er und seine Kollegin Alexandra R. fest.
Das Verfahren vor dem Landgericht, das sich nun dem Ende zuneigt, scheint mehr neue Zweifel als neue Tatsachen ans Licht gebracht zu haben. Unklar und vom Vorsitzenden Richter wiederholt erwähnt wurde beispielsweise der Verbleib eines dunklen Basecaps: Der Polizist will es bei der von ihm nahe dem angezündeten Auto beobachteten Person gesehen haben. Angeben, in welche Richtung die Kappe zeigte, konnte er vor Gericht allerdings nicht. Ebenso wenig findet sich die Kopfbedeckung unter den von der Polizei beschlagnahmten Kleidungsstücken.
Auch eine extra vom Gericht in Auftrag gegebene Testreihe zur Flüchtigkeit von Kohlenwasserstoffen, die als Rückstände von Grillanzündern an der Haut haften könnten, und Alkoholen brachte keinerlei neue Erkenntnisse über eine mögliche Täterschaft. Vor allem, so die Kritik der zuständigen Gutachterin vor Gericht, brauche es für repräsentative Ergebnisse eine groß angelegte Untersuchung. Die sei jedoch mit einem großem Zeitaufwand verbunden.
Das Urteil wird für den 29. Juni erwartet. SVE
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