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Neue Verhandlungen über NotkrediteEU-Kommission verklagt Ungarn

Die EU-Kommission verklagt die ungarische Regierung und pocht auf die Unabhängigkeit von Datenschutzbehörde und Justiz. Zugleich macht sie den Weg frei für neue Notkredite.

Die bisherigen Zugeständnisse von Viktor Orban gehen der EU-Kommission nicht weit genug. Bild: dapd

BRÜSSEL dpa | Im Streit um die ungarische Staatsreform verklagt die EU-Kommission das Land vor Gericht - und macht für Budapest den Weg zu dringend benötigten Notkrediten frei. Die Brüsseler Behörde entschied am Mittwoch, beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) Klage gegen Budapest wegen Verletzung der EU-Verträge einzureichen. Die EU-Kommission als Hüterin der Verträge sieht die Unabhängigkeit der Justiz und des Datenschutzbeauftragten bedroht.

„Wir wollen mit diesem Schritt Ungarn dazu bringen, das Recht zu ändern“, sagte ein Sprecher der EU-Kommission. Die bisherigen Zugeständnisse der rechts-konservativen Regierung von Premier Viktor Orban gehen Brüssel nicht weit genug. In letzter Konsequenz drohen hohe Geldbußen.

Zugleich macht die EU-Kommission den Weg frei für neue Gespräche über Finanzhilfe an Ungarn. In den Gesprächen, die wegen des Streits unterbrochen waren, geht es um vorbeugende Kreditlinien, damit das Land seinen Haushalt wieder in Ordnung bringen und Investoren beruhigen kann.

Die Gespräche lagen seit Monaten auf Eis, weil Brüssel die Unabhängigkeit der ungarischen Notenbank in Gefahr sah. Das schwer verschuldete Ungarn benötigt dringend einen Notkredit, doch der Internationale Währungsfonds (IWF) hatte wegen der Zweifel der EU-Kommission Verhandlungen mit Budapest abgebrochen.

Streitpunkt Pensionsalter für Richter

Nun habe Ungarn „ausreichend Zusagen“ gemacht, das Statut der Notenbank zu ändern und in Übereinstimmung mit EU-Recht zu bringen, schrieb die EU-Kommission. Dies habe Premier Orban bei seinem Gespräch mit EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso bestätigt. Budapest wolle in Abstimmung mit der Europäischen Zentralbank die noch offenen Fragen klären.

Im dritten strittigen Punkt, der Unabhängigkeit der Notenbank, sieht die EU-Kommission daher von der angedrohten Klage ab. „Die EU-Kommission hat entschieden, dieses Verfahren einzustellen, sobald die entsprechende Gesetzgebung verabschiedet ist“, teilte die Behörde mit. Die EU hat auch Finanzhilfen in Höhe von einer halben Milliarde Euro für Ungarn blockiert, weil die Regierung ihrer Ansicht nach die Obergrenze für das Haushaltsdefizit überschreitet.

Brüssel sieht in der Herabsetzung des Pensionsalters für Richter auf 62 Jahre eine Gefährdung der Unabhängigkeit der Justiz und eine Altersdiskriminierung. Bei der neuen Datenschutzbehörde bemängelt die EU-Kommission, dass der alte Datenschutzbeauftragte bei der Neuorganisation entlassen wurde. Dies stelle die Unabhängigkeit der Behörde in Frage. „Die Entlassung seines Präsidenten, dessen Mandat im September 2014 auslaufen würde, verletzt europäisches Recht und gefährdet die Unabhängigkeit der Behörde“, sagte der Sprecher.

Der Prozess vor Gericht ist oft langwierig. Stellt das höchste EU-Gericht in Luxemburg in seinem Urteil fest, dass ein Vertragsverstoß vorliegt, muss Ungarn das Gesetz ändern. Anderenfalls kann das Gericht hohe Zwangsgelder verhängen. Solche Gerichtsverfahren gegen Mitgliedstaaten sind nicht selten - gegen Deutschland laufen derzeit mehr als 70 Verfahren. Ungarn hat bereits signalisiert, dass ein Urteil des Gerichts „vollständig und schnell“ umgesetzt werde.

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