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Neue Kündigungssperre

■ Senat stärkt Rechte bedrohter Mieter

Berlin. In Berlin gilt jetzt eine verschärfte Kündigungssperre bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen. Nach einer neuen Verordnung, die der Senat gestern erließ, sind Mieter, deren Wohnung verkauft wurde, bis zu zehn Jahren geschützt. Bisher galt eine Frist bis zu fünf Jahren. Die neue Regelung wurde durch ein am 1. Mai in Kraft getretenes Bundesgesetz möglich. Sie gilt für Gebiete mit gefährdeter Wohnraumversorgung. Als ein solches Gebiet gilt nun auch das Land Berlin. „Mit der Verabschiedung dieser Verordnung können viele besorgte Mieter in veräußerten umgewandelten Mietwohnungen wieder aufatmen“, sagte Bausenator Wolfgang Nagel (SPD) gestern im Roten Rathaus.

Die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen hatte seit Mitte 1992 erheblich zugenommen, nachdem sie durch höchstrichterlichen Beschluß erleichtert worden war. In Berlin wurden allein in der zweiten Jahreshälfte 1992 über 9.000 Genehmigungen erteilt, mehr als doppelt soviel wie in den vorangegangenen zweieinhalb Jahren. Es gebe bereits mehr als 105.000 umgewandelte Wohnungen, sagte Senator Nagel. Das entspreche 9,5 Prozent aller Wohnungen in den westlichen Bezirken. Die neue Regelung des Senats trat zum 1. Mai in Kraft. dpa/ADN/taz

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