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Neue Gesetzesflut a la BRD

■ Ministerrat beschloß Arbeitsförderungsgesetz / Regelungen mit denen der BRD nahezu identisch / Babyjahr und Haushaltstag bleiben / 1 Million Arbeitslose erwartet

Berlin (dpa) - Der Ministerrat hat auf seiner Sitzung am Mittwoch ein Arbeitsförderungsgesetz beschlossen, mit dem die wachsende Arbeitslosigkeit bekämpft werden soll. Das Gesetz sei in Anlehnung an das Gesetz in der Bundesrepublik geschaffen worden, sagte die Ministerin für Arbeit und Soziales, Regine Hildebrandt (SPD), nach der Sitzung. Nach dem neuen Gesetz sei es möglich, Kurzarbeitergeld zu zahlen sowie Weiterbildungs-, Umschulungs- und Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen zu finanzieren.

Das neue Arbeitsförderungsgesetz komme nach der Verwirklichung der Wirtschafts-, Währungs- und Sozialunion am 1. Juli zum tragen. Es werde weiterhin an einer Arbeitslosenversicherung gearbeitet, bei der die Arbeitgeber und Arbeitnehmer einen Prozentsatz von je 2,15 Prozent finanzieren müßten. Über die Zahl der zu erwartenden Arbeitslosen wollte Frau Hildebrandt keine genauen Angaben machen. Die Arbeitslosenzahl werde aber „zweifelsohne“ über einer Million liegen. Zur Zeit sind 100.000 Menschen bei den Arbeitsämtern arbeitslos gemeldet.

Das Kabinett stimmte ferner einem Gesetz zur Förderung des Mittelstandes zu, das die stellvertretende Regierungssprecherin, Angela Merkel, als „dringend geboten“ bezeichnete. Die Betriebe sollen von der Finanzierung sozialer Leistungen im Gesundheits-, Kultur- und Sportbereich entlastet werden. Wichtige soziale Bereiche der Betriebe, wie die Regelungen zum Babyjahr, die Freistellung zur Pflege erkrankter Kinder und der Haushaltstag sollen jedoch erhalten bleiben, meinte Frau Hildebrandt. Auch das Betriebsessen, die Kinderferienbetreuung und die betrieblichen Erholungseinrichtungen sowie die Betreuung ehemaliger Betriebsangehöriger soll weiterhin gesichert werden. Ferner soll nach dem Gesetzentwurf bei Krankschreibungen der Lohn für sechs Wochen in voller Höhe an die Beschäftigten weiter gezahlt werden.

Ein weiterer Gesetzentwurf sieht vor, daß Betriebe ab einer bestimmten Größenordnung sechs Prozent Behinderte beschäftigen müssen. Während in der Bundesrepublik 150 Mark als Ausgleichsabgabe bei der nichterfüllten Quote erhoben werden, soll diese in der DDR 250 Mark betragen. Es gebe bereits 1 500 arbeitslose Behinderte.

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