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Archiv-Artikel

in kürze GESETZGEBUNG Neue Ehe, alter Name

Geschiedene, die wieder heiraten, dürfen den angeheirateten Nachnamen des Expartners auch zum gemeinsamen Familiennamen in der neuen Ehe machen. Ein entsprechendes Gesetz verabschiedete der Bundestag am späten Donnerstagabend einstimmig und setzte damit ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts um. (dpa)