Neue Aufgabe für Netzagentur: Jagd auf Telefon-Spammer
Die Bundesnetzagentur soll künftig unerwünschte Werbeanrufe bekämpfen: Betroffene können der Behörde Telefon-Spammer melden. Ganz kundenfreundlich geht das aber noch nicht.
Die Bundesnetzagentur, die für Wettbewerb bei Telekommunikations- und Energieanbietern sorgen soll, hat seit dieser Woche eine neue Kompetenz: Sie wird den zunehmend von unerlaubter Telefonwerbung genervten Verbrauchern als Ansprechpartner dienen und Firmen, die dahinter stecken, verfolgen. So genannte Anruf-Spammer dürfen dank neuer Gesetzesgrundlage künftig mit bis zu 50.000 Euro Bußgeld belegt werden. Außerdem existiert nun endlich ein Verbot, bei solchen dubiosen Aktionen die Herkunft des Anrufes per Rufnummernunterdrückung zu verschleiern - auch das kostet ab sofort bis zu 10.000 EUro.
"Die unerwünschte Telefonwerbung ist inzwischen für die meisten Bürger mehr als nur ein Ärgernis. Wir alle möchten nicht in unserer kostbaren Freizeit belästigt werden, wenn wir nicht ein Interesse an Kontakten bekundet haben", sagte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur. Sein Haus werde die ihm zur Verfügung gestellten Mittel "mit Entschlossenheit nutzen". Einen Wettbewerbsvorsprung durch Rechtsbruch werde die Behörde nicht tolerieren.
Wirklich neu ist das Verbot von Telefon-Spam indes nicht. Schon nach früherer Gesetzeslage durften Firmen Verbraucher nicht ohne deren ausdrückliche Einwilligung mit telefonischer Reklame belästigen. Die nun erfolgte Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb stellt den Tatbestand nochmals klarer da und sorgt unter anderem dafür, dass dem Verbraucher eine Einwilligung nicht durch die Hintertür abgeluchst wird - etwa mittels Gewinnspielen. Auch neu ist, dass unerlaubte Telefonwerbung zur Ordnungswidrigkeit wird.
Wirklich bequem ist die Telefon-Spammer-Meldung bei der Bundesnetzagentur derzeit allerdings nicht. Die oder der Betroffene muss ein zweiseitiges Formular mit insgesamt 11 Fragen ausfüllen und unterschreiben, um es dann ganz im alten Stil per Post nach Meschede in Nordrhein-Westfalen zu schicken. Auf Nachfrage hieß es von der Behörde, das Verfahren per Brief habe sich etabliert. Zudem könnten sich Verbraucher auch telefonisch an die Behörde wenden. Wer es ganz modern mag, kann das Formular aber auch ausdrucken, ausfüllen, wieder einscannen und dann per E-Mail an "rufnummernmissbrauch@bnetza.de" schicken. Wäre das Absetzen von Telefonwerbung doch nur genauso kompliziert.
Telefon-Spam-Meldeformular
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