: Neu gewinnt
Im Kampf gegen die neue Rechtschreibung sind erneut Gegner am Bundesverfassungsgericht gescheitert. Das wies eine Beschwerde dreier Schüler aus Schleswig-Holstein aus formalen Gründen ab. Die Kinder, vertreten durch ihren Vater, hatten beanstandet, dass der Kieler Landtag einen Volksentscheid rückgängig gemacht hatte, mit dem im Jahr zuvor die Beibehaltung der alten Schreibweise beschlossen worden war. Die Karlsruher Richter erklärten sich in dieser Sache für unzuständig, weil die schleswig-holsteinische Verfassung ausschließe, das Bürger in Karlsruhe gegen die Vereinbarkeit von Landesrecht mit der Landesverfassung klagen.
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