■ Naturschutz: EU-Kommission verklagt Deutschland
Berlin (taz) – Die EU-Kommission hat Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt, weil die Bundesrepublik nicht ihrer Meldepflicht über Naturschutzgebiete nachkommt. Dies hat ein Sprecher von EU-Umweltkommissarin Ritt Bjerregaard bestätigt. Auch gegen weitere EU-Länder sei deshalb geklagt worden.
Jedes EU-Mitgliedsland ist aufgrund der sogenannten FFH-Richtlinie (Flora-Fauna-Habitat) verpflichtet, nach bestimmten Kriterien Naturschutzgebiete auszuweisen. Damit soll das EU-weite Netzwerk „Natura 2000“ aufgebaut werden, um bedrohte Lebensräume und besonders gefährdete Tier- und Pflanzenarten zu schützen. Die Meldefrist ist bereits im Juni 1995 ausgelaufen. Bislang haben auch andere EU-Länder die Meldepflicht noch nicht vollständig erfüllt. Deutschland und Luxemburg drohen jedoch nach Angaben des Naturschutzbundes Deutschlands, Schlußlicht zu werden. In den Bundesländern kommt es häufig zu Verzögerungen, weil es Streit um die Nutzung der Flächen gibt.
Das Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof könne etwa ein Jahr dauern, sagte der Sprecher der Umweltkommissarin. Sollte Deutschland nach einer Verurteilung immer noch nicht der Meldepflicht nachkommen, drohe ein zweites Verfahren und damit auch ein Bußgeld von bis zu 1,5 Millionen Mark am Tag. maf
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