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Archiv-Artikel

Naturschutz geht vor Lärmschutz

BERLIN dpa ■ Die Bewohnerin eines Seniorenheims in Berlin- Spandau muss weiter mit lautem Froschgequake leben. Sie scheiterte vor dem Verwaltungsgericht mit ihrer Klage, lärmende Frösche aus zwei benachbarten Sickerbecken der Berliner Wasserbetriebe entfernen zu lassen. Frösche und Molche stünden unter strengem Schutz, urteilte das Gericht. Ein Härtefall, der eine Ausnahme zulasse, liege nicht vor. Die Rentnerin kann beim OVG Berufung einlegen. Die Naturschutzbehörde war Beschwerden der Frau über nächtliche Ruhestörung nachgegangen und hatte in beiden Sickerbecken rund 1.000 Teichfrösche sowie Teich- und Kammmolche ermittelt, darunter auch geschützte Arten. Die Frau hatte argumentiert, die Frösche könnten auch im Spandauer Forst leben, wo sie keinen Menschen störten. (Az. VG 1 A 88.01)