: Nationalpark Elbtalaue verboten
Der erst vor einem Jahr eingerichtete Nationalpark Elbtalaue in Niedersachsen muß wieder aufgelöst werden. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg hat gestern die vom Land erlassene Nationalparkverordnung gekippt. Nach Auffassung des OVG entspricht das Schutzgebiet an der Elbe nicht der Vorschrift des niedersächsischen Naturschutzgesetzes, daß Nationalparke „in einem von Menschen nicht oder nur wenig beeinflußten Zustand“ sein müssen. Das OVG ließ keine Revision zu, so daß das Land nur beim Bundesverwaltungsgericht in Berlin Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision einlegen kann. „Das ist noch offen“,erklärte ein Sprecher des Umweltministeriums in Hannover. Gegen das 10.900 Hektar große Schutzgebiet entlang der Elbe (Foto: Auewald bei Gartow) war ein Landwirtsehepaar aus dem Kreis Lüchow-Dannenberg rechtlich vorgegangen. Es sah sich durch die Nutzungseinschränkungen im Nationalpark in seiner Existenz bedroht. Die Kläger betreiben einen 120 Hektar großen Milchviehbetrieb.
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