Nahverkehr: Freie Fahrt für Sicherheit
Bundespolizisten und Ordnungsamtler dürfen kostenlos BVG fahren, weil sie die gefühlte Sicherheit erhöhen. Für THW-Mitarbeiter gilt das nicht.
Mitarbeiter des Technischen Hilfswerks sollen nach dem Willen des Senats weiter ein Ticket für die BVG benötigen: Die Regelung, wonach es freie Fahrt für uniformierte Bundeswehr-Feldjäger, Feuerwehrleute, Polizisten, Justizwachleute und Mitarbeiter des Ordnungsamts in Bussen und Bahnen gibt, soll nicht auf weitere Gruppen ausgeweitet werden.
Verkehrsstaatssekretär Christian Gaebler (SPD) schreibt in der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage des CDU-Abgeordneten Alexander Herrmann, es sei „nicht davon auszugehen, dass die Fahrgäste z. B. mit dem Tragen der THW-Uniform eine besondere Kompetenz bei der Bewältigung kritischer Sicherheitslagen in den Fahrzeugen der BVG verbinden würden“. Darauf komme es an, denn: „Grundlage für die Freifahrtregelung ist aber gerade, dass die sichtbare Präsenz eines ’Sicherheits-Profis‘ im Fahrzeug das Sicherheitsgefühl der Kundinnen und Kunden verbessert.“
Mit der Freifahrtregelung sollen Uniformträger motiviert werden, auf Busse und Bahnen umzusteigen. Für die Verkehrsunternehmen ist es billiger, auf die Einnahmen zu verzichten, als zusätzliches Sicherheitspersonal selbst einzustellen. Alternativ könnte die BVG zur Erhöhung des Sicherheitsgefühls auch die Ticketkontrolleure wieder in Uniform stecken. Das hatte das Unternehmen im Jahr 2011 gemacht – war aber schnell wieder davon abgekommen, weil Schwarzfahrer den Kontrolleuren leichter entwischen konnten und so die Fangquoten sanken.
Feine Unterschiede
Mit welchen Verkehrsmitteln ein Uniformträger kostenlos fahren darf, hängt von der Uniform ab. Steht darauf das Wort „Justiz“, ist nur die Fahrt mit Bussen und Bahnen der BVG frei. Mit dem Schriftzug „Feuerwehr“ und „Ordnungsamt“ darf man auch bei der S-Bahn einsteigen. Die freieste Fahrt hat, wer eine Uniform mit der Aufschrift „Feldjäger“, „Polizei“ oder „Feuerwehr“ vorzeigen kann: Dann ist auch die Fahrt mit brandenburgischen Verkehrsunternehmen im Tarifbereich C erlaubt, also zum Beispiel mit den Verkehrsbetrieben Potsdam. Einen logischen Grund für die Unterschiede gibt es nicht. Die einzelnen Vereinbarungen mit der landeseigenen BVG, der bundeseigenen S-Bahn und dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg sind historisch gewachsen.
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