Nachgehakt: Gegen Schwarzarbeit
■ Senat will jetzt womöglich doch die Bremer Baustellen kontrollieren
Mitte 1998 hat der Senat die Einrichtung einer „Ermittlungsgruppe Schwarzarbeit“ beschlossen, die insbesondere im Baubereich illegale Beschäftigung „nachhaltig bekämpfen“ soll. Bis heute gibt es sie nicht. Nun will der Innensenator per Stellenausschreibung drei erfahrene Verwaltungskräfte dafür suchen. Das Arbeitsressort wollte eigentlich fünf Leute einsetzen, aber der Innensenator will nur drei bezahlen.
Die Kontrolle soll sich nämlich rentieren, zumindest selbst finanzieren. Das Problem dabei: Die Bußgelder, die als Ergebnis der Arbeit der Ermittler fällig werden, landen in der Regel beim Justizsenator. „Dieses Problem wollen wir kurzfristig noch lösen“, erklärt Senatssprecher Klaus Schloesser. Es sei aber beileibe nicht so, dass illegale Zustände nur noch dann bekämpft würden, wenn sich daraus Einnahmen in dem ermittelnden Ressort erzielen lassen.
Ein weiteres Problem am Bau ist die Durchsetzung von Tariflöhnen auf den staatlich finanzierten Baustellen. Immer wieder hat die Gewerkschaft IG Bau darauf hingewiesen, dass trotz riesiger öffentlicher Bauprojekte die Arbeitslosigkeit unter bremischen Bauarbeitern zunimmt. Der Hintergrund ist auf den Baustellen zu besichtigen: Diverse Subunternehmer beschäftigen ausländische Arbeitskräfte; auch mit dem fälligen Zuschlag für die Übernachtung ist das offenbar immer noch billiger als Tariflöhne zu zahlen.
Eine 1999 von der Arbeiterkammer durchgeführte Untersuchung kam zu dem Ergebnis, dass insbesondere die in Bremen geltenden Richtlinien und Verfahrensweisen zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge dazu beitragen, dass es keine Beschäftigungsimpulse gibt.
Nun hat ausgerechnet die CSU einen Entwurf für ein bayerisches Landesgesetz vorgelegt, das die Bremer Gewerkschaften vorbildlich finden. Darin werden nämlich nicht nur die allgemein geltenden Tarife als Maßstab festgelegt, sondern die „bayerischen“ Tarife. Auch mit den niedrigeren Ost-Tarifen sollen also bayerische Bauarbeiter nicht arbeitslos gemacht werden. In Bayern ist es anders als in Bremen auch üblich, dass öffentliche Aufträge in kleineren Teilen an regionale Baufirmen vergeben werden. Das bremische Verfahren, eigens dafür gegründete Firmen-Konstrukte als „Generalunternehmer“ zu beauftragen, führt zum Engagement eines unentwirrbaren Geflechtes von Sub- und Sub-Sub-Unternehmen. Für die Kontrolle der Tariftreue wäre das auftraggebende Wirtschaftsressort zuständig, das dabei aber nach der Beobachtung der Gewerkschaft keinerlei Engagement zeigt.
Der Bremer Senat prüft nun, ob das bayerische Gesetz in angepasster Form in Bremen auch von der Bürgerschaft beschlossen werden könnte. Entscheidend für die arbeitslosen Bremer Bauarbeiter ist, ob die jeweils auftraggebende staatliche Stelle die „Tariftreue“ der beauftragten Firmen dann auch wirklich kontrollieren will. Dafür ist die dreiköpfige Ermittlungsgruppe Schwarzarbeit nämlich nicht direkt zuständig. K.W.
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