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NachgefragtNicht im eigenen Brei

■ SPD-Sozialpolitikerin zum Fall Akan

Elke Steinhöfel (SPD) ist Sprecherin der Sozialdeputation.

taz: Die Sozialdeputation hat eine Sondersitzung gemacht, um über die Hintergründe des Todes des yezidischen Asylbewerbers Akan zu reden. Gab es acht Wochen nach dem Tod von Akan endlich eine Aufklärung darüber, warum die Akte 16 Monate lang in der Behörde verschleppt wurde?

Elke Steinhöfel: Es ist eine Unterstellungen, daß etwas verschleppt wurde. Verschleppen hieße vorsätzlich nicht bearbeiten und nicht entscheiden. Davon kann keine Rede sein.

Entscheidende Fragen blieben aber offen...

Entscheidende Fragen, die an Mitarbeiter, die in Urlaub sind, gestellt werden müssen, um Erklärungen für bisher unerklärliche Vorgänge zu finden, sind offen.

Sicher ist: Die Akte hat monatelang in der senatorischen Behörde herumgelegen.

Die Akte hat eine lange Zeit, für mich unerklärlich lange Zeit, nicht da gelegen, wo sie hätte liegen müssen, das ist eine der bisher ungeklärten Fragen. Das Ortsamt mit seiner Sozialhilfe-Abteilung hat sich fälschlicherweise nicht an das Amt für Soziale Dienste gewandt, um die Rechtsfrage der Kostenübernahme dieser Operation zu klären, sondern direkt an die senatorische Dienststelle. Vielleicht hat man gedacht, dort sei der versammelte Sachverstand. Die senatorische Dienststelle hat die Akte nicht ans Amt für Soziale Dienste zurückverwiesen, sondern hat sie behalten und ist damit umgegangen – und hat festgestellt, daß der Anspruch auf die ärztliche Leistung besteht. Der Leiter der Abteilung Wirtschaftliche Hilfen, der Justitiar imd amdere haben im Oktober/November 1994 mit einigen Nachfragen positiv Stellung genommen. Hier ist eine Zäsur.

Und weder der Staatsrat noch der Abteilungsleiter können erklären, warum die Akte nicht zurückgegangen ist ?

Diese Frage kann nur derjenige beantworten, der die Akte hatte und behalten hat. Und das war, soweit wir wissen, das zuständige Fachreferat in der Behörde. Man hat einen Teil der Akte dann dem Staatsrat vorgelegt. Der Staatsrat ist aber nicht der Obersachbearbeiter, wenn es allen anderen an Mut gebricht.

Er hat sich der Akte angenommen als wäre er das ...

Das sehe ich nicht so, hätte er das sein wollen, hätte er die Sache entschieden. Er hat aber lediglich Anmerkungen gemacht, die aus seiner Sicht für die Aufklärung nötig waren, und sie an die nachgeordnete Stelle zurückgegeben. Vierzehn Tage später hat die Abteilung 4 entschieden, die Kosten werden übernommen. Dann ist die Akte nicht wieder im Ortsamt aufgetaucht.

Auf diese Weise hat der zuständige Sozialamt-Mitarbeiter nicht erfahren, daß die ärztliche Hilfe bezahlt werden soll. Warum hat die Senatorin nicht in den Wochen nach dem Tod von Akan die Vorgänge aufgeklärt, Konsequenzen gezogen?

Konsequenzen kann man ziehen, wenn alles geklärt ist. Die zuständigen Leute haben sich bereits an die Aufarbeitung begeben. Sie ist wegen der Ferienzeit noch nicht abgeschlossen.

Seit 8 Wochen in Urlaub?

Zentrale Leute sind im Urlaub. Die Senatorin wird die Fragen einem Gutachter übergeben.

Das bedeutet: Jetzt tritt auch die Senatorin aus ihrer Verantwortung heraus und überläßt ihren Job einem anderen.

Das ist noch eine Unterstellung. Die SPD hat darauf bestanden, die Senatorin hat diesem Wunsch entsprochen, daß das fremduntersucht wird und nicht im eigenen Brei, um den Eindruck zu vermeiden: Die untersuchen sich jetzt selber.

Und das wird jetzt nicht auf die lange Bank geschoben?

Das werde ich zu verhindern wissen. Fragen: K.W.

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