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NachgefragtEinkaufen bis 23 Uhr

■ Expo: DAG befürchtet negative Auswirkungen für Angestellte

Rund 120 Betriebsräte der Deutschen Angestellten-Gewerkschaft (DAG) Niedersachsen/Bremen haben sich gestern in Hannover getroffen, um über die geplante Ausweitung der Ladenöffnungszeiten zur Expo 2000 zu debattieren. Wie diese verlängerten Zeiten aussehen sollen, welche Auswirkungen das haben kann und welche Forderungen die DAG hat, darüber sprach die taz mit Werner Dlugaiczyk , Verhandlungsführer in der DAG-Tarifkommission.

taz: Wie sollen die Öffnungszeiten zur Expo vom 1. Juni bis zum 30. Oktober 2000 geändert werden?

Werner Dlugaiczyk: Der Einzelhandel hat im Sozialministerium eine Ladenöffnung in Niedersachsen an allen Tagen einschließlich Sonntag bis 23 Uhr vorgeschlagen – eine Erweiterung um 21 Stunden pro Woche.

Wie steht die DAG dazu?

Wir lehnen das nicht grundsätzlich ab, weil wir sehr wohl unsere Aufgabe darin sehen, Arbeitsplätze durch entsprechende Umsatzstabilisierungen zu sichern. Wir haben als Ziel, mit den Arbeitgebern einen Beschäftigungspakt abzuschließen. Wenn man bedenkt, daß im Einzelhandel Teilzeitarbeit von über 60 Prozent besteht, könnte die Ausweitung der Öffnungszeiten von Teilzeit-Angestellten abgefangen werden. Eine andere Möglichkeit wären zusätzliche Einstellungen ...

... die aber alle nach der Expo wieder entlassen werden.

Darum favorisieren wir ein Aufstocken der Mitarbeiterstunden, weil es dann um die Absicherung der Beschäftigten geht.

Wieviel zusätzliche Arbeitskräfte werden benötigt?

Ich will nicht den Fehler machen, den wir selbst der Politik vorgeworfen haben, die bei der Änderung des Ladenschlußgesetzes 1996 großmundig von 50.000 Stellen gesprochen hat, obwohl wir heute einen Personalabbau haben. Eine Zahl wäre zur Zeit aus der Luft gegriffen.

In Bremen sind die zwei Expo-Projekte, die am meisten mit den Ladenschlußgesetzen zu tun gehabt hätten, also Ocean- und Space Park, bisher nicht über die Planungsphase hinausgekommen. Warum dann in Bremen längere Öffnungszeiten?

Im Paragraph 23 des Ladenschlußgesetzes ist die Möglichkeit verankert, die Ladenöffnungszeiten auszudehnen, wenn dies im öffentlichen Interesse ist. Das kann die Landesregierung beschließen. Damit ist eine Ausnahmeregelung für Niedersachsen ziemlich sicher. Und es ist richtig, daß die großen Einzelhandelsvorhaben Ocean- und Space-Park zur Expo hinüber sind. Aber Bremen kann sich einer Ausnahmeregelung kaum verschließen, wenn im Umland alle Geschäfte bis 23 Uhr geöffnet haben. Darin besteht dann das öffentliche Interesse auch in der Hansestadt, da es sonst zu einem immensen Abzug von Kaufkraft aus Bremen käme. Das kann man sich rein wirtschaftlich nicht erlauben, wie diese Groß-Einkaufscenter bereits im Umland beweisen.

In Bremen sind die Tarifverträge anders geregelt als in Niedersachsen, da sie nur bindend sind für Betriebe, die im Einzelhandelsverband Nordsee sind. Kann dies zu einer Spaltung in Bremen führen, wenn in Betrieb A bei einer Ausnahmeregelung der Ladenöffnungszeiten die Tarife weiter bindend sind, während man sich im Betrieb B darum nicht kümmert?

Das stellt tatsächlich ein großes Problem dar, weil es in Bremen ganze Straßenzüge mit Geschäften gibt, die nicht im Einzelhandelsverband organisiert sind. Ich strebe darum eine Regelung an, daß die Tarife in der Ausnahmegenehmigung durch die Senatskanzlei nach 20 Uhr vorgeschrieben sind. Darin müßten die Bezahlung, die Arbeitszeit und Sondertarife etwa für den Sonntag enthalten sein.

Gibt es für diese Gespräche schon Termine?

Zunächst tagt am 20. und 21. Januar die sogenannte Bundeskoordinierung, um Empfehlungen für die regionalen Verbände auszuarbeiten. Danach treten wir dann hier vor Ort in die Verhandlungen.

Fragen: Jens Tittmann

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