Nach dem Urteil zur Hausräumung: Jubel im New Yorck
Die Bethanien-Besetzer hoffen nach dem Yorck59-Urteil, endlich Mietverträge für ihr neues Heim zu bekommen
In ihrem Kampf um Mietverträge schöpfen die Besetzer des Südflügels im Bethanien neue Hoffnung. Der Grund: ein Urteil des Kammergerichts vom Montag. Darin hatte das Gericht die Rechtsgrundlage für den Polizeieinsatz zur Räumung des Hausprojekts Yorckstraße 59 im Juni 2005 angezweifelt und dem Einspruch einer dabei des Hausfriedensbruchs Beschuldigten recht gegeben (taz berichtete). Die Räume im Kreuzberger Bethanien sind das Nachfolgeprojekt des "Yorck 59"; sie wurden wenige Tage nach dessen Räumung besetzt und firmieren unter "New Yorck".
"Wir haben die Sektkorken knallen lassen", sagte eine Luisa Gember, Unterstützerin des New Yorck. Das Urteil komme "genau zum richtigen Zeitpunkt" und stärke den Besetzern den Rücken im Ringen um Mietverträge. Auch bei der Initiative Zukunft Bethanien (IZB), die sich als freier Zusammenschluss für ein "kulturelles und soziales Zentrum von unten" am Mariannenplatz einsetzt, begrüßte man das Urteil: "Letztlich wird es moralischen Druck auf die Bezirksabgeordneten ausüben, die sich mit einer Legalisierung des besetzten Südflügels schwertun", erklärte ein Sprecher.
Gemäß einem Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Friedrichshain-Kreuzberg sollen alle Nutzer des Bethanien bis Jahresende Mietverträge erhalten. Allerdings stocken die Verhandlungen mit der gemeinnützigen Gesellschaft für Stadtentwicklung, die Eigentümer des Bethanien werden soll. Zu einem von der IZB kürzlich vorgeschlagenen Selbstverwaltungsmodell ist bisher keine Position des Bezirksamtes bekannt. Aufschluss darüber erhoffte sich die IZB von der BVV-Sitzung am gestrigen Mittwochabend. Dort standen drei Anfragen zum Bethanien auf der Tagesordnung. "Wir sind zu einer begrenzten Zwischenlösung bereit, wenn ein Vertrag ausdrücklich die anschließende Selbstverwaltung betont", hieß es bei der IZB.
Als weitere Folge des Gerichtsurteils überlegen laut Luisa Gember andere Betroffene, die nach der Räumung 2005 ebenfalls des Hausfriedensbruchs bezichtigt worden waren und einen diesbezüglichen Strafbefehl akzeptiert hatten, in Kürze ein Wiederaufnahmeverfahren anzustrengen. SEBASTIAN PUSCHNER
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