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■ Nach Urteil von griechischem GerichtBonn will NS-Opfer nicht mehr entschädigen

Athen/Bonn (AFP) – Nach Auffassung der Bundesregierung sind Verfahren griechischer Gerichte über Entschädigungszahlungen für griechische Opfer der Nationalsozialisten nicht mit dem Völkerrecht vereinbar. Damit reagierte gestern der Sprecher des Auswärtigen Amtes, Martin Erdmann, auf ein Urteil des Gerichts von Aigion (Peloponnes), das nach Klagen von 700 Bürgern eine Entschädigung von rund 32 Millionen Mark verfügt hatte. Bereits im Oktober 1997 hatte ein Gericht in Livadia ähnlich geurteilt. Nach Angaben des Präfekten von Böotien, Giannis Stamoulis, haben bislang rund 100.000 Griechen Klagen gegen den deutschen Staat eingereicht. Weil Bonn sich weigert, dem Urteil von Livadia nachzukommen, will Stamoulis möglicherweise die Menschenrechtskommission in Straßburg anrufen. Erdmann zufolge hatte die Bundesrepublik 115 Millionen Mark nach dem Wiedergutmachungsvertrag von 1960 an die griechische Regierung gezahlt und ihr die Verteilung überlassen.

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