Nach Klage von Thor Steinar: Storch Heinar gewinnt Prozess
Die Klage der bei Neonazis beliebten Modemarke Thor Steinar wurde vor Gericht abgewiesen: Das Satireprojekt Storch-Heinar darf sich auf die Kunstfreiheit berufen und weiter produzieren.
NÜRNBERG afp | Im Markenrechtsstreit zwischen der bei Rechtsextremen beliebten Modemarke Thor Steinar und dem Satireprojekt Storch Heinar hat das Unternehmen vor Gericht eine Niederlage erlitten. Das Landgericht Nürnberg wies in einem am Mittwoch verkündeten Urteil die Klage der Herstellerin der Marke Thor Steinar gegen die Storch-Heinar-Erfinder um den SPD-Landtagsabgeordneten Matthias Brodkorb aus Mecklenburg-Vorpommern weitgehend ab. Das Zeichen Storch Heinar darf demnach weiter verwendet werden.
Brodkorb wollte nach eigenen Angaben durch den Storch der Arbeit gegen Rechtsextremismus eine unterhaltsam-satirische Note geben, Thor Steinar dagegen sah seine Produkte verunglimpft. Die Jungsozialisten in Mecklenburg-Vorpommern druckten den Storch auf Hemden, Pullover und Tassen.
Mal kommt dieser mit dem Schriftzug "Kriminelle Inländer" daher, mal in Anspielung auf die Nazi-Größe Rudolf Hess als "debiler Rudolf" mit Flugzeug. Die Firma Mediatex bedruckt T-Shirts oder Kapuzenpullover – wenn auch keineswegs ausschließlich – gern mit Runen, Totenköpfen und altdeutschen Schriftzügen. Diese Symbole spielen an auf Wikinger, Germanen und nordische Götter.
Die Bekleidungsfirma wollte die Storch-Heinar-Erfinder nun vor Gericht verpflichten, das Zeichen nicht mehr zu benutzen. Zudem verlangte das Unternehmen Schadensersatz. Das Landgericht Nürnberg sah aber nach eigenen Angaben keine Verletzungen des Markenrechts oder Wettbewerbsrechts. Es bestehe keine Verwechslungsgefahr von Storch Heinar mit Thor Steinar, erklärte das Gericht. Die Waren des Unternehmens würden auch nicht herabgesetzt oder verunglimpft.
Ein Verbot scheitert nach Auffassung der Richter schon daran, dass sich die Storch-Heinar-Erfinder bei einer satirischen Auseinandersetzung auf Meinungs- und Kunstfreiheit berufen könnten.
Leser*innenkommentare
Fordler
Gast
Klein beigeben musste „Storch Heinar“ nur bei der von ihm vertriebenen Tasche „Wüstenfuchs“. Hier hatte sich „Thor Steinar“ bereits vorher die Namensrechte gesichert. Weil allerdings nach Angaben von „Storch Heinar“ erst vier dieser Taschen verkauft wurden, dürfte der Schadensersatz gering ausfallen.
Wenn also nur 4 Taschen verkauft wurden, kann man davon ausgehen, daß auch die anderen Artikel Ladenhüter sind und das Ganze somit TS mehr Aufmerksamkeit bringt als Schaden zufügt.
christine
Gast
herzlichen Glueckwunsch und weiter so!!!!
Wir brauchen viel mehr Menschen, die Mut und Ideen haben, um Nazis, korrupte Politiker und die Wirtschaft in ihre Grenzen zu weisen!
Adebar
Gast
Sehr gut, herzlichen Glückwunsch dem Storchen!