Nach Bundestag-Abstimmung: Bundesrat billigt Griechenland-Hilfe

Nachdem der Bundestag das Rettungspaket für Griechenland beschlossen hatte, billigte jetzt auch der Bundesrat das Gesetz. Euroskeptiker hatten danach Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.

390 von 601 Abgeordneten stimmten für das Rettungspaket. Bild: dpa

KARLSRUHE/BERLIN rtr/dpa/afp | Nach der Zustimmung des Bundestags hat die Länderkammer das Rettungspaket für Griechenland passieren lassen. Der Bundesrat billigte am Freitag mehrheitlich das Gesetz der schwarz-gelben Koalition. Nach der Unterzeichnung durch Bundespräsident Horst Köhler, die noch am Freitag erfolgen soll, ist der Weg für den deutschen Anteil zur Griechenland-Hilfe frei.

Der Bundestag hatte den deutschen Griechenland-Hilfen mit sicherer Mehrheit zugestimmt. Für das Rettungspaket stimmten am Freitag in Berlin 390 von 601 Abgeordneten. Es gab 72 Nein-Stimmen, 139 Parlamentarier enthielten sich.

Neben den schwarz-gelben Regierungsfraktionen hatten die Grünen ihr Zustimmung angekündigt. Die SPD wollte sich enthalten, die Linke mit Nein stimmen. Deutschland beteiligt sich bis 2012 mit bis zu 22,4 Milliarden Euro an den internationalen Hilfen für Griechenland, davon bis zu 8,4 Milliarden Euro in diesem Jahr.

Im Anschluss an die Bundestagsentscheidung muss der Bundesrat über die Hilfen für Athen abstimmen. Auch hier galt eine Mehrheit als sicher. Anschließend soll dann Bundespräsident Horst Köhler das Gesetz unterschreiben. Am Abend berät in Brüssel ein Sondergipfel der 16 Euro-Länder über die Konsequenzen aus der aktuellen Krise.

Unmittelbar nach der Zustimmung des Bundestages zum Hilfspaket für das hoch verschuldete Griechenland haben Euroskeptiker am Freitag Klage gegen die Finanzhilfen beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Die fünf Kläger, darunter der bekannte Ökonom Joachim Starbatty übergaben die Klageschrift dem Gericht in Karlsruhe. Sie sehen EU-Recht und Grundrechte durch das milliardenschwere Hilfspaket gefährdet.

Zugleich stellten sie einen Antrag auf einstweilige Anordnung gegen die Auszahlung von Geldern an Griechenland. Wie schnell das Verfassungsgericht über die Klage entscheidet, war zunächst nicht absehbar.

Vier der Kläger hatten bereits 1998 gegen die Einführung des Euro geklagt und vor dem Bundesverfassungsgericht verloren.

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