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Nach Abschiebung in türkischen Knast

■ Der 18jährige Kemal Akan wurde in Istanbul aus dem Flugzeug heraus verhaftet Sein Asylantrag war in allen Instanzen als „unbeachtlich“ eingestuft worden

Kaum kam der abgeschobene Namik Kemal Akan in Istanbul an, wurde er von der Flughafenpolizei festgenommen - angeblich um zu überprüfen, ob etwas gegen ihn vorliege. Zwei Nächte verbrachte er dort im Knast. Inzwischen ist er nach taz -Informationen wieder auf freiem Fuß. Aber wie lange noch?

Akan ist einmal mehr ein Beispiel für die widersprüchliche und verantwortungslose Berliner Abschiebepolitik. 1983 kam er als 12jähriger in die Stadt. Sein Vater hatte hier einen Antrag auf Asyl gestellt. Der Vater war - nach eigenem Bekunden - in der linken Opposition aktiv. Sein Asylantrag wurde jedoch in allen Instanzen als „unbeachtlich“ eingestuft.

Als der Sohn, der vor kurzem 18 Jahre alt wurde, im vergangenen Jahr eine Aufenthaltserlaubnis beantragte, wurde ihm jedoch die Abschiebung angekündigt. Eine Rolle habe dabei gespielt, wie Innensenatssprecher Birkenbeul betont, daß Akan straffällig geworden ist. Wegen schweren Diebstahls ist er zu einer Jugendstrafe von zehn Monaten zur Bewährung verurteilt worden. Nach dem geltenden Ausländererlaß können aber Jugendliche erst abgeschoben werden, wenn sie wegen einer Straftat zu mehr als zwei Jahren ohne Bewährung verurteilt werden. Unbeachtlich ist für die Behörden auch, daß der Vater seit einiger Zeit mit einer türkischen Frau verheiratet ist, die bereits seit über einem Jahrzehnt in Berlin lebt.

Nach seiner Festnahme am vergangenen Dienstag stellte Namik Kemal Akan noch selber einen Antrag auf Asyl. Die Ausländerbehörde lehnte es jedoch ab, den Antrag zu behandeln, weil aus ihm - so Pressesprecher Birkenbeul „nicht der Wille hervorging, im Geltungsbereich des Grundgesetzes Schutz vor politischer Verfolgung zu suchen“. Da der Junge in all den Jahren keine Anstalten nach einem Asylantrag gemacht habe, könne auch der jetzige Versuch nicht ernst genommen werden. Kurz vor der Abschiebung am Samstag stellte seine Rechtsanwältin Kihn-Meschkat konnte noch einen Antrag auf aufschiebende Wirkung beim Verwaltungsgericht. Der für das Wochenende zuständige Notrichter lehnte es jedoch ebenfalls ab, den Antrag zu behandeln.

E.K.

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