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Archiv-Artikel

NSU-PROZESS Götzl droht Ordnungsstrafe an

MÜNCHEN | Im NSU-Prozess hat der Vorsitzende Richter am Dienstag erstmals einem Zeugen aus der rechtsextremen Szene eine Ordnungsstrafe angedroht. Der 44-Jährige hatte das mutmaßliche NSU-Trio 1998 in seiner Wohnung in Chemnitz versteckt. Als Richter Manfred Götzl ihn fragte, mit wem er damals zusammenarbeitete, verweigerte der Mann die Aussage. Götzl unterbrach daraufhin die Sitzung und drohte, er werde Ordnungsgeld oder Ordnungshaft verhängen, falls der Zeuge bei seinem Schweigen bleibe. (dpa)