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NS-Prozeß: Lebenslang für Mord an Roma

■ KZ-Blockwart verurteilt/ Freispruch vom Vorwurf des Massenmordes

Siegen (ap/taz) — Im einzigen deutschen NS-Verfahren um den Völkermord an Sinti und Roma hat das Landgericht Siegen gestern den ehemaligen Blockwart im Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau, Ernst-August König (71), zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht sah es nach vierjährigem Prozeß als erwiesen an, daß König 1943 im sogenannten „Zigeunerlager“ von Auschwitz drei Menschen eigenhändig ermordete. Vom Vorwurf der Beihilfe zum Massenmord an weiteren Sinti und Roma sprach das Gericht den 71jährigen frei — aus Mangel an Beweisen.

Die Anklage hatte als Beihilfe zum Massenmord Königs Beteiligung bei Aussortierungen von Roma und Sinti gewertet, die in Lastwagen getrieben und dann in die Gaskammern geschickt wurden. Im KZ Auschwitz-Birkenau wurden bis zum August 1944 insgesamt rund 22.000 Sinti und Roma ermordet; zwischen 1933 und 1944 wurden eine halbe Million Sinti und Roma Opfer der Nationalsozialisten. SEITE 9

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