■ NS-PROZESS: Ex-KZ-Wärter muß doch ins Gefängnis
Hamm/Siegen (ap) — Der im Januar vom Siegener Landgericht zu lebenslanger Haft verurteilte ehemalige KZ- Wärter Ernst-August König muß nun doch hinter Gitter. Die Staatsanwaltschaft hatte nach dem Urteil der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Beschwerde gegen die Haftverschonung des 71jährigen eingelegt. König war des dreifachen Mordes im Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau für schuldig befunden worden. Der in Bad Berleburg lebende frühere KZ-Blockwart hatte nach Überzeugung der Richter im Jahre 1943 in Auschwitz drei Insassen willkürlich zu Tode gequält. Ursprünglich war er wegen acht Morden und Beihilfe bei über 1.000 Morden angeklagt gewesen.
EXPORTKLAUSELN
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen