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■ NS-PROZESSEx-KZ-Wärter muß doch ins Gefängnis

Hamm/Siegen (ap) — Der im Januar vom Siegener Landgericht zu lebenslanger Haft verurteilte ehemalige KZ- Wärter Ernst-August König muß nun doch hinter Gitter. Die Staatsanwaltschaft hatte nach dem Urteil der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Beschwerde gegen die Haftverschonung des 71jährigen eingelegt. König war des dreifachen Mordes im Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau für schuldig befunden worden. Der in Bad Berleburg lebende frühere KZ-Blockwart hatte nach Überzeugung der Richter im Jahre 1943 in Auschwitz drei Insassen willkürlich zu Tode gequält. Ursprünglich war er wegen acht Morden und Beihilfe bei über 1.000 Morden angeklagt gewesen.

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