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Archiv-Artikel

NPD darf doch Konto eröffnen

Die Landesbank Berlin muss dem Bundesverband der rechtsextremen NPD vorläufig ein Girokonto eröffnen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Berlin in einem am Montag veröffentlichten Beschluss, mit dem es einem Eilantrag der NPD stattgab. Zur Begründung verwies das Gericht darauf, dass Grundgesetz und Parteiengesetz den Parteien Chancengleichheit garantierten und jeden Träger öffentlicher Gewalt zur Gleichbehandlung aller Parteien verpflichteten. Diese Verpflichtung treffe auch die Landesbank Berlin als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Da die Landesbank dem Bundesverband der PDS bei der Berliner Sparkasse ein als Spendenkonto verwendetes Girokonto eröffnet habe, müsse sie dies auch für die NPD tun, entschieden die Richter. Denn die NPD sei ebenfalls eine im Bundesgebiet zugelassene Partei. Der Grundsatz der Chancengleichheit gebietet der Landesbank, die NPD ebenso wie andere Parteien zu behandeln und auch ihr ein Konto zu eröffnen. Seit Sommer 2000 waren der NPD mehrere Girokonten gekündigt worden. Etliche Versuche, ein neues Girokonto zu eröffnen, schlugen fehl. Die angefragten Banken lehnten eine Kontoeröffnung ab. DDP