: NICHT ZU ÄNDERN
Es gibt eine Reihe „unabdingbarer Rechte“ – Schutzbestimmungen also, die durch den Mietvertrag nicht zu Lasten des Mieters geändert werden können. Dazu gehören unter anderem:
die Bedingungen, unter denen der Mieter Modernisierungen dulden muss; außerordentliches Kündigungsrecht, beispielsweise bei Gesundheitsgefährdung; Mietminderung; Widerspruchsrecht bei Kündigung mittels Sozialklausel sowie die Pflicht, eine Kaution zu Gunsten des Mieters zu verzinsen. ALO