: NICHT VORBESTRAFT
Mit seiner Verurteilung hat Frankfurts Polizei-Vizepräsident Wolfgang Daschner eine der mildesten Strafen erhalten, die im Gesetz vorgesehen sind. Unterschritten wird dieses Strafmaß nur noch durch eine Einstellung des Verfahrens gegen Auflagen – beispielsweise die Zahlung eines Geldbetrages an eine gemeinnützige Einrichtung oder die Staatskasse, wie es in Paragraf 153 a der Strafprozessordnung heißt. Sollte die Verurteilung rechtskräftig werden, wäre Daschner auch nicht vorbestraft. Die Geldstrafe auf Bewährung, von Juristen als „Verwarnung unter Strafvorbehalt“ bezeichnet, wird zwar in das Bundeszentralregister eingetragen. Bei der Ausstellung eines behördlichen Führungszeugnisses jedoch bleibt diese Eintragung ins Vorstrafenregister grundsätzlich unberücksichtigt.